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Strafbefehl – Rote Hilfe Infoflyer
Categories: Rechtshilfe

Strafbefehl – Rote Hilfe Infoflyer

Es gibt aber auch die Möglichkeit für Gericht und Staatsanwaltschaft einen Prozess zu vermeiden und der/dem Beschuldigten einen Strafbefehl zuzustellen. Das ist praktisch ein Urteil ohne eine vorhergehende Verhandlung. Der Strafbefehl legt die Rechtsfolgen der euch vorgeworfenen Tat fest, also beispielsweise, dass ihr 30 Tagessätze à zehn Euro zahlen sollt. Eure Schuld muss hierbei nicht bewiesen sein, es reicht für die Ausstellung des Strafbefehls ein sogenannter hinreichender Tatverdacht.

Dies wird häufig praktiziert, da die Staatsanwaltschaft und Gerichte darauf spekulieren, dadurch den Aufwand zu minimieren und, dass sich aus Unwissenheit oder Versäumnis der Frist nicht dagegen gewehrt wird. Ein Strafbefehl ist eigentlich nur für Fälle gedacht, in denen die Sachund Rechtslage sehr einfach und überschaubar sind. Die Staatsanwaltschaften beantragen aber oft auch bei Beldeidigungen, Verstößen gegen das Versammlungsgesetz oder Vermummungsverstößen Strafbefehle, obwohl gerade in solchen Situationen die Beweislage erfahrungsgemäß schwierig ist.

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